Finden Sie nachstehend die AGB der LSC Fitness GmbH, 1080 Wien, Laudongasse 29

  1. Vertragsgegenstand
    Der Kunde schließt mit der LSC Fitness GmbH (in weiterer Folge als “LSC” bezeichnet) einen Trainingsvertrag (in weiterer Folge als „Vertrag“ bezeichnet). Dieser beinhaltet die Möglichkeit, einmal pro Woche ein Muskelstimulations-Training (in weiterer Folge als „Training“ bezeichnet) in der Dauer von zwanzig Minuten bei LSC durchzuführen. LSC stellt für das Training die notwendigen Geräte, insbesondere die Muskelstimulationsgeräte sowie einen Trainer zur Verfügung, unter dessen Anleitung das Training durchgeführt wird. Eine Benutzung der Geräte ohne Betreuung durch einen Trainer von LSC ist nicht möglich.
  2. Laufzeit/Kündigung/Hemmung/Terminstorno
    Der Vertrag wird für eine Dauer von sechs oder von zwölf Monaten abgeschlossen. Das Vertragsmonat beginnt an einem vom Kunden gewünschten Stichtag und endet im Folgemonat an dem, dem Stichtag vorangegangenen, Kalendertag. Der Vertrag kann bis längstens sechs Wochen vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängert sich die
    Laufzeit des Vertrages um weitere sechs Monate. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Kündigungsfrist abgesendet wird. Der Kunde und LSC können den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit außerordentlich kündigen. Als wichtiger Grund, der LSC zur außerordentlichen Kündigung berechtigt gilt insbesondere, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vertragsgebühren trotz Mahnung mit mehr als vier Wochen säumig ist oder über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
    Ist dem Kunden die Teilnahme am Training aufgrund von Krankheit oder Verletzung für mehr als sechs Wochen oder aufgrund von Schwangerschaft oder aufgrund beruflicher Verhinderung von mehr als zwei Monaten nicht möglich, wird der Vertrag für den Zeitraum der Verhinderung gehemmt. Während der Hemmung ist der Kunde von der Zahlung der Vertragsgebühren befreit. Die
    Laufzeit des Abonnements verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung. Der Kunde hat LSC seine Verhinderung auf geeignete Art, beispielsweise durch ärztliches Attest, nachzuweisen. Die Hemmung des Abonnements beginnt mit dem erbrachten Nachweis der Verletzung, Krankheit, Schwangerschaft oder beruflicher Verhinderung. Ein NoSports 10er Block ist drei Jahre nach Buchung gültig. Vereinbarte Trainingstermine können nur bis zu 24 Stunden im Voraus storniert oder umgebucht werden. Unter 24 Stunden verliert der Kunde den Anspruch auf einen Trainingstermin in der jeweiligen Woche.
  3. Zahlungsbedingungen
    Die Vertragsgebühren werden je nach Kundenwunsch von LSC monatlich im Voraus und ohne Abzug von dem vom Kunden bekanntzugebenden Bankkonto oder alternativ für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit auch einmalig bei Vertragsabschluss eingezogen. Die Fälligkeit entspricht dem vom Kunden gewählten Startdatum. Die einmalige Anmeldegebühr, in der eine Eingangsberatung, Körperanalyse, eine vierteljährliche Messung des Trainingserfolges mittels bioelektrischer Impedanzanalyse sowie ein spezielles EMS Trainingsoutfit enthalten ist, sind mit Vertragsabschluss ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist LSC berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen, das sind momentan 4 % pro Jahr, zu verrechnen. Etwaige durch den Kunden zu vertretende Bankgebühren für Rücklastschriften, die LSC durch die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge vom Konto des Kunden entstehen, werden dem Kunden verrechnet.
  4. Haftungsbestimmungen
    Die Haftung von LSC für Schäden auf Grund leichter Fahrlässigkeit wird, außer für Personenschäden, ausgeschlossen.
  5. Schlussbestimmungen
    Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit
    einzelner Bestimmungen des Vertrags berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen; diesfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Lukas Carda, Inhaber und Geschäftsführer lc@nosports.at